Neuregelung der Anmeldeformalitäten ab dem Schuljahr 2026/27
Mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2026/27 tritt folgende Regelung hinsichtlich der Anmeldeformalitäten in Kraft:
Die Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten.
Die Anmeldung gilt über das jeweilige Schuljahr hinaus und verlängert sich automatisch für das jeweils folgende Schuljahr, sofern nicht fristgerecht eine schriftliche Abmeldung erfolgt.
Die schriftliche Abmeldung hat spätestens bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres bei der Schulleitung einzulangen. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung, bleibt die Anmeldung für das darauffolgende Schuljahr aufrecht.
